bin ich seit Mai 2000, abgeschlossen mit einer entsprechenden Zusatzausbildung. Um sicherzustellen, dass sich Fachanwälte intensiv mit der Weiterentwicklung des Familienrechts auseinandersetzen, sind sie verpflichtet, sich jedes Jahr eine bestimmte Anzahl von Stunden nachweislich mit dem Thema auseinanderzusetzen und familienrechtliche Fortbildungen zu absolvieren.
Die Vergütung eines Fachanwalts für Familienrecht erfolgt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG), zumeist nach dem Gegenstandswert und bei außergerichtlicher Beratung auch nach Zeitaufwand.
Für Mandanten, die nicht über die notwendigen finanziellen Mittel oder eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (VKH) aus der Staatskasse zu erhalten. Diese wird auf Antrag durch das zuständige Gericht gewährt, kann aber auch abgelehnt werden. Auch bei außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit kann, die entsprechenden Umstände vorausgesetzt, Beratungshilfe aus der Staatskasse geleistet werden.
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht als Teil des Deutschen Anwaltsverein (DAV).
sind ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, elterliche Sorge und Umgang ein weiterer. Wenn Ehepartner mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben, kann die Scheidung beim Familiengericht beantragt werden. Daneben muss der Ausgleich der Altersversorgungen geklärt werden. Zusätzlich kann über Unterhalt für die Kinder und Ehegatten verhandelt und entschieden werden, ebenso über die Auseinandersetzung des Vermögens. Fragen der elterliche Sorge sind beispielsweise die Klärung des künftigen Wohnortes der Kinder, die Klärung, wer die medizinische Versorgung der Kinder verantwortet oder wer die schulischen Angelegenheiten regelt. Den Umgang zu regeln bedeutet die Festlegung von Besuchskontakten mit dem Elternteil, bei dem das Kind nicht ständig lebt.
ist eine sehr sinnvolle Zusatzausbildung für die anwaltliche Tätigkeit als Mediator, Verfahrensbeistand und Umgangspfleger. Diese Aufgaben sind weiter unten beschrieben. Den Abschluss habe ich im Rahmen meiner Ausbildung bei Christoph Stephan in Rüsselsheim erworben. Eine Systemische Familienberatung lässt sich gut am Beispiel eines Mobiles verdeutlichen. Alle Figuren sind wie in der Familie mehr oder weniger miteinander verbunden. Sobald eine Figur verändert wird, geraten alle Verbindungen in Bewegung, wodurch unerwünschte Zustände verändert werden können. Damit können entscheidende Verbesserungen erzielt werden.
Die Systemische Familienberatung wird nach Zeitaufwand berechnet und muss von den Klienten selbst bezahlt werden.
als Aufgabe hat längst seine positive Bestätigung erfahren. Das Ziel ist, zwischen sich streitenden Parteien (Medianten) eine einvernehmliche, dauerhafte Lösung zu entwickeln. Dies habe ich von 2000 bis 2003 über drei Jahre berufsbegleitend an der Universität Oldenburg studiert, und zwar die Familienmediation und Mediation für Wirtschaft und Arbeitswelt.
Als zertifizierter Familienmediator durch die Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation (BAMF) habe ich viele Erfahrungen sammeln können. Sie schränkt mich in der zulässigen rechtlichen Beratung als Rechtsanwalt nicht ein. Die Bezahlung wird meistens nach Zeitaufwand von den Medianten jeweils zur Hälfte übernommen. Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltsverein (DAV) und in der BAMF.
Die Bestimmung eines Familienbeistandes erfolgt auf Beschluss des Familiengerichtes. Dabei stehe ich in Kindschaftssachen betroffenen Kindern und Jugendlichen zur Seite. Der Aufgabenbereich umfasst die Vermittlung zwischen den Eltern und den Interessen des Kindes. Dabei sind Besuche bei den Eltern und Kindern unerlässlich. Der Verfahrensbeistand erläutert den Betroffenen das Gerichtsverfahren und steht den Kindern bei einer richterlichen Anhörung zur Seite. Er darf Informationen der Kinder, die ihm als Geheimnis anvertraut wurden, nicht weitergeben.
Meine Vergütung erfolgt pauschal aus der Staatskasse. Wer die Kosten des Verfahrensbeistand letztlich zu tragen hat, entscheidet ein Familiengericht.
werden ebenfalls von Familiengerichten eingesetzt. Ihre Aufgabe ist, dass einem berechtigten Elternteil der Umgang mit seinem Kind bzw. seinen Kindern ermöglicht wird. Ich orientiere mich soweit möglich an den Bedürfnissen von Kindern und Erwachsenen.
Umgangspflegeschaften sind zeitaufwändig; die Dauer wird vom Gericht festgelegt. Der Umgangspfleger wird nach seinem Aufwand durch die Staatskasse vergütet. Wer die Kosten des Verfahrens letztlich bezahlen muss, entscheidet wiederum das Gericht.
Familienrecht Anselm Oehlschlägel · · Telefon 06132 2940 · 55218 Ingelheim am Rhein · Am Pfalzmäuerchen 11